Kleingedrucktes

Achtung auf das Kleingedruckte beim Urlaub buchen

08.12.2022

2023 wird alles etwas anders, als wir das vielleicht kennen. 

 

Wer jetzt eine Reise bucht, der sollte vor allem einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. Nachträgliche Preiserhöhungen sind nämlich nicht ohne weiteres möglich, es sei denn, der abgeschlossene Vertrag beinhaltet das im Kleingedruckten. Denn, Preiserhöhungen, im Rahmen von 8 Prozent maximal, im Nachhinein muss der Veranstalter explizit im Vertrag unterbringen, eben im Kleingedruckten.

 

Auch muss der Reiseanbieter den Grund der Preiserhöhungen angeben, diese können z.B. gestiegene Spritkosten oder auch gestiegene Energiekosten sein. Die Preiserhöhung muss der Anbieter in schriftlicher Form, spätestens 20 Tage vor Reisebeginn übermitteln. Zu erwarten sind aber saftige Preiserhöhungen für 2023. Im Pauschalbereich wird es davon abhängen, wie gut die Reiseveranstalter mit den Destinationen verhandeln und wie langfristig Sie die Preise vereinbart haben. Was aber jetzt schon absehbar ist, Flugpreise erhöhen sich bis zu 46%, bei einigen Fluggesellschaften liegt die Preiserhöhung auch schon bei 50%!

 

Konnte man bisher noch für unter 500 EUR pro Woche, pro Person verreisen, so wird 2023 ein anderes Level erreicht werden. Jeder, der jetzt darüber nachdenkt sollte sich darauf einstellen eher einmal 750 EUR einzuplanen! 

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